Juni 2011

Sind wir alle Gauner, Schwindler und Betrüger?


Zur Vorgeschichte: Am 27. Mai hat der Deutsche Bundesrat nach der Begrüßung des neuen Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg, die ca. zwei Stunden dauerte, noch ca. 80 Gesetzesvorlagen behandelt und davon 13 schlussendlich verabschiedet. Darunter ein Gesetz über die Biersteuer und über die Tabaksteuer. Bei einer solchen Vielfalt von Gesetzesvorlagen, hat man wohl die nötige Sorgfalt im Einzelnen vermissen lassen. Für unsere Branche, die Distribution, wurde eine sehr wesentliche Ergänzung verabschiedet zum § 13 b (2) Nr. 10 des Umsatzsteuergesetzes, und zwar über die Einführung des „Reverse Charge Verfahrens“ zum 1. Juli 2011. Darin heißt es in Absatz 2 „wird am Ende der Nummer 9 der Punkt durch ein Semikolon ersetzt und folgende Nr. 10 angefügt:
Lieferungen von Mobilfunkgeräten sowie von integrierten Schaltkreisen vor Einbau in Endprodukte, wenn die Summe der für sie in Rechnung zu stellenden Entgelte im Rahmen eines wirtschaftlichen Vorganges mindestens 5.000 € beträgt; nachträgliche Entgeltsminderungen bleiben dabei unberücksichtigt.“

In Absatz 5, wird Satz 1, letzter Halbsatz, wie folgt gefasst: „In den in Absatz 2, Nummer 5-7 sowie 9 und 10 genannten Fällen, schuldet der Leistungsempfänger die Steuer, wenn er ein Unternehmer ist.“ Dies heißt in normales Deutsch übersetzt: Wenn eine Firma, wie z. B. wir als Distributor, Halbleiter, also Mikroprozessoren, an ein anderes Unternehmen, wie z. B. Sie als Kunden, verkauft, und der Rechnungsbetrag mehr als 5.000 € beträgt, so zahlen Sie, der Empfänger, ab 1. Juli die Mehrwertsteuer, ohne dass Sie von uns mit Vorsteuer belastet werden. Wir als Lieferant berechnen keine Mehrwertsteuer mehr. Der Grund liegt bei den leider in der Vergangenheit vorgekommenen Steuerbetrügereien.
Interessant ist nun die Begründung des Bundesrates in seiner Stellungnahme: „so haben Feststellungen in der Praxis gezeigt, dass auch bei Lieferungen von Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen ab einer Größenordnung von 5.000 € vielfach die Steuer dem Abnehmer in Rechnung gestellt wird, dieser die in Rechnung gestellte Steuer als Vorsteuer abzieht, der liefernde Unternehmer aber die in Rechnung gestellte Steuer nicht an das Finanzamt abführt. Die Finanzämter konnten – in den meisten Fällen, wegen Zahlungsunfähigkeit des leistenden Unternehmers – den Umsatzsteueranspruch nicht mehr durchsetzen. Dies wird bei einer Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers vermieden.“
Davon betroffen sind integrierte Schaltkreise wie Mikroprozessoren und Zentraleinheiten für die Datenverarbeitung vor dem Einbau in ein Endprodukt. Was mich ärgert, ist die Feststellung, dass angeblich vielfach die Steuer vom Lieferanten, also von uns, hinterzogen wird, was nicht unwidersprochen hingenommen werden kann. Ein anderer Punkt ist natürlich die sehr schlampige Definition „integrierte Schaltkreise, wie Mikroprozessoren und Zentraleinheiten für die Datenverarbeitung vor dem Einbau in das Endprodukt“. Welche Mikroprozessoren davon betroffen sind? Man weiß es nicht. Da der Gesetzgeber diese Änderung bereits zum 1. Juli einführen will, ist es für alle Betroffenen fast unmöglich, dies in der jeweiligen EDV-Abteilung zu realisieren. Denn ohne die Präzisierung sind diese Bezeichnungen viel zu global. Helfen würden zum Beispiel die Zolltarifnummern, denn dann wüsste man ganz genau, was betroffen ist. Des Weiteren ist der Begriff „Zentraleinheiten für die Datenverarbeitung“ natürlich ein extrem weiter Bereich. Hier wurde wieder einmal ein Gesetz mit heißer Nadel gestrickt, und die Betroffenen, d. h. wir und unsere Kunden, weder gefragt noch hinzugezogen. Trotzdem halte ich es für außerordentlich bedenklich, wenn man von „vielfachen“ Betrügereien spricht, d. h. es kommt sehr oft vor, und dagegen sollten wir uns wirklich verwahren. Ein zweiter Punkt in diesem neuen Gesetz betrifft die 5.000 € Bemessungsgrundlage, denn bei Lieferungen dieser genannten Gegenstände schuldet in Zukunft nicht mehr der Verkaufende, d. h. leistende Unternehmer, sondern der Leistungsempfänger die Steuer. Steuerschuld und Vorsteuerabzug fallen damit beim Leistungsempfänger zusammen. Probleme sehe ich aber in der Feststellung, dass die Summe der für die steuerliche Lieferungen dieser Gegenstände in Rechnung zu stellende Bemessungsgrundlage mindestens 5.000 € beträgt. Unklar dabei bleibt uns, was passiert mit all den Fällen von Jahresrahmenverträgen und Einzelabrufen durch unsere Kunden, die im Zweifelsfalle sehr wohl unter 5.000 € sein können. Oder die mittels EDI übermittelten Aufträge, wo sich die Höhe des jeweiligen Abrufs täglich ändern kann. Hier stehen wir im Moment vor einer unlösbaren Frage: wen betrifft es und wen nicht? Und was passiert mit Konsignationslagerabrechnungen und den darin üblichen Gutschriftverfahren? Festzuhalten bleibt ferner, dass jeder von Ihnen, der Mikroprozessoren kauft, und dies sind wohl die allermeisten von Ihnen, sofort neue Konten für den Einkauf und für den Verkauf einrichten und seine Mitarbeiter gründlichst schulen muss, denn es dürfte ziemliche Verwirrung stiften, wenn Rechnungen in Zukunft in der Buchhaltung eintreffen, die keine Vorsteuer mehr enthalten. Und alles soll ab 1. Juli funktionieren, und jeder von uns läuft Gefahr, diese Anordnung falsch zu handhaben und dann beim Finanzamt und bei Steuerprüfungen unangenehm aufzufallen.
Es ist wirklich ärgerlich, dass wir erstens einmal unter Generalverdacht stehen zu betrügen, und ferner, dass man uns für die Umstellung der EDV-Systeme und Schulung des Personals keinen genügenden Zeitraum zur Verfügung stellt. Es ist sicherlich richtig, dass man Steuerbetrügern in jedem Falle das Handwerk legen sollte, aber dann mit anderen Mitteln und nach gehöriger Aufklärung. Und vor allem: mit eindeutigen Definitionen, was Mikroprozessoren und Zentraleinheiten in steuerlicher Hinsicht bedeuten. Hier wurden wieder einmal Entscheidungen am Runden Tisch in Berlin getroffen, gedankenlos und bar aller Kenntnis der wirtschaftlichen Ursachen. Es kann nicht ausbleiben, dass wir als Steuerpflichtige wieder einmal verärgert sind über eine Verwaltung, die sich gedankenlos über die Belange der Wirtschaft hinwegsetzt. Im wirtschaftlichen Alltag würde man solche Mitarbeiter wegen Unfähigkeit feuern!
W. Endrich
 
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